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FAQ

Übungsflug

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, den vorgeschriebenen Übungsflug mit Fluglehrer bei uns zu absolvieren. Keine Sorge, es handelt sich hierbei nicht um eine Prüfung, sondern um das Üben sicherheitsrelevanter Flugsituationen. Wir richten uns gerne nach ihren Wünschen. Ein Durchfallen ist nicht möglich.

Verlängerungsbedingungen

Ihre Lizenz muss alle fünf Jahre bei der zuständigen Luftfahrtbehörde verlängert werden. Nachzuweisen sind hierzu die regelmäßige Verlängerung Ihrer Klassenberechtigung und ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis.

Um Ihre in die Lizenz eingetragene Klassenberechtigung zu verlängern, müssen Sie alle zwei Jahre 12 Starts und Landungen, 12 Flugstunden und einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer nachweisen. Sie können diese Anforderungen aber auch durch eine Befähigungsüberprüfung ersetzen. Ein entsprechender Prüfer ist bei uns im Haus.

Unterscheiden müssen Sie noch, welche Art von Lizenz Sie besitzen.
Als Inhaber einer JAR-FCL-Lizenz bzw. einer vor dem 1. Mai 2003 erworbenen PPL-A-Lizenz müssen Sie die Verlängerungsbedingungen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf ihrer Klassenberechtigung nachweisen.
Als Inhaber einer nach dem 1. Mai 2003 erworbenen Nationalen Lizenz müssen Sie die Verlängerungsbedingungen in den letzten 24 Monaten vor dem jeweiligen Flug nachweisen.

Um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen, man kann sich Flugzeiten als Copilot nur anrechnen, wenn diese auf einem Flugzeug geflogen werden, welches zwingend zwei Piloten erfordert.

Erneuerung

Wenn ihre Klassenberechtigung weniger als 36 Monate abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit diese zu erneuern, indem Sie eine Befähigungsüberprüfung machen. Hierbei handelt es sich um eine praktische Prüfung kombiniert mit einer mündlichen theoretischen Prüfung. Ein entsprechender Flugprüfer ist bei uns im Haus verfügbar. Wenn Ihre Klassenberechtigung mehr als 36 Monate abgelaufen ist, wird eine Nachschulung unumgänglich sein. Für weitere Informationen sprechen Sie uns an.


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