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JAR-FCL PPL-A
Der JAR-FCL PPL-A ist eine Fluglizenz, welche Sie berechtigt, alle in Europa zugelassenen einmotorigen kolbengetriebenen Flugzeuge weltweit zu fliegen.
Ausbildungsumfang Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug. Die Theorieausbildung umfasst die Fächer Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, flugbetriebliche Verfahren, Aerodynamik und Sprechfunkverkehr. Diese Kenntnisse werden in Form eines Multiple Choice Tests abgefragt. Dieser ist dem theoretischen Führerscheintest sehr ähnlich, allerdings etwas umfangreicher. Zusätzlich müssen Sie noch ein deutsches oder englisches Funksprechzeugnis erwerben. Den Abschluss der Ausbildung bildet eine praktische Prüfung.
Erleichterungen Wenn Sie Inhaber einer Lizenz als Ultraleichtflugzeugführer, Motorseglerführer, Hubschrauberführer oder Segelflugzeugführer sind, so können sie bis zu zehn Flugausbildungsstunden erlassen bekommen.
PPL-N
Der PPL-N ist eine Fluglizenz, die nur national, also innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gilt. Sie ist beschränkt auf das Führen von zweisitzigen Motorflugzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht von 750 kg.
Ausbildungsumfang Die Flugausbildung umfasst mindestens 35 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug innerhalb von maximal vier Jahren. Wenn die Ausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen wird, sind 30 Flugstunden ausreichend. Die Theorieausbildung und Prüfung entspricht der JAR-FCL PPL-A Ausbildung. Zusätzlich müssen sie noch ein deutsches oder englisches Funksprechzeugnis erwerben. Den Abschluss der Ausbildung bildet eine praktische Prüfung.
Erweiterungen und Erleichterungen
Durch fünf zusätzliche Flugausbildungsstunden und eine praktische Prüfung kann man den PPL-N auf das Führen von Flugzeugen bis maximal 2000 kg erweitern.
Durch eine weitere zehnstündige Flugausbildung und eine praktische und theoretische Prüfung kann der PPL-N bis 2000 kg in eine weltweit gültige JAR-FCL PPL-A Lizenz umgeschrieben werden.
Besonders interessant ist diese Ausbildung für Ultraleichtpiloten. Für sie ermäßigt sich die Anzahl der Flugstunden auf sieben. Für Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung Reisemotorsegler verringert sich die Flugausbildung auf insgesamt fünf Flugstunden.
CVFR
Der Erwerb der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, kurz CVFR-Berechtigung, ermöglicht den Übergang von einer Motorfluglizenz nach altem Recht in eine europäische JAR-FCL-Lizenz. Sie berechtigt, alle in Europa zugelassenen einmotorigen kolbengetriebenen Flugzeuge zu fliegen. Auch das Durchfliegen von Charlie-Lufträumen ist hiermit möglich.
Ausbildungsumfang Vorgeschrieben sind hier 30 Theoriestunden in den Fächern Luftrecht, Funknavigation und Technik, sowie eine Flugausbildung von 10 Stunden. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Ein englisches Funksprechzeugnis ist nicht erforderlich.
Nachtflug
Die Flughäfen Kiel Holtenau und Schwerin Parchim sind ideal für eine Nachtflugausbildung. So bietet der Flughafen Kiel Holtenau eine regelmäßige Öffnungszeit bis 21 Uhr und der Flughafen Schwerin Parchim eine regelmäßige Öffnungszeit bis 20 Uhr. Beide Flughäfen können nach Voranmeldung auch länger genutzt werden. Sie verfügen über Hochleistungsbefeuerung und ein Instrumentenlandesystem.
Ausbildungsumfang Inhaber eines JAR-FCL PPL-A oder eines PPL-N mit zusätzlicher CVFR-Ausbildung benötigen für die Nachtflugqualifikation eine Flugausbildung von mindestens fünf Flugstunden bei Nacht, davon mindestens drei mit Lehrberechtigtem. Darin enthalten sein müssen eine Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und Landungen. Die eventuell nötige Theorie wird im Rahmen der Praxisausbildung vermittelt.
Es gibt keine Theorie- oder Praxisprüfung, auch der Besitz eines englischen Funksprechzeugnisses ist nicht erforderlich.
Funksprechzeugnis
Selbstverständlich können Sie bei uns auch alle Arten von Funksprechzeugnissen erwerben. Wir bieten eine auf Sie individuell zugeschnittene theoretische und praktische Ausbildung an. Möglich ist der Erwerb des deutschen Funksprechzeugnisses BZF II, des englischen Funksprechzeugnisses BZF I und des Algemeinen Funksprechzeugnisses AZF.
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